Als erstes muss festgestellt werden, dass
die Kürzungen der Gelder für die im Verkehrsverbund vereinten
Landkreise Meißen, Bautzen, Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
und Dresden bereits im Haushaltsentwurf des Freistaates
Sachsen eingestellt worden sind. Insgesamt wird für den
öffentlichen Verkehr eine Kürzung von ca. 90 Mio. Euro
vorgenommen, davon 30 Mio. Euro die so genannten
Regionalisierungsmittel. Das SMWA, sprich der
Freistaat, senkt diese Mittel um 7,5%, das entspricht einem
Einnahmerückgang von 8,4 Mio. € im gesamten Verkehrsverbund
des VVO pro Jahr.
Der VVO ist ein kommunaler Zweckverband
und unterliegt damit dem für Zweckverbände geltenden
Haushaltsrecht. Das bedeutet, dass der Jahreshaushalt/
Wirtschaftsplan ausgeglichen gestaltet werden muss.
Der Verband muss als erstes entscheiden, ob er reagiert und
wenn, wann er reagiert. Wartet der Verband bis das der
Haushalt beschlossen und verkündet wird, ist das Haushaltsjahr
2011 nicht mehr beeinflussbar.
Die Verbandsversammlung des VVO muss
jetzt über
den Weg entscheiden, der eingeschlagen werden soll, um diese dauerhafte
Einnahmereduzierung auszugleichen. Das kann durch
Einnahmeerhöhung oder Ausgabereduzierung erfolgen. Einnahmen erzielt der VVO neben der
Zuweisung auf der GRundlage der Finanzierungsverordnung des Freistaates, die
bis 2014 gilt, nur über die Fahrgasteinnahmen auf Grundlage
des Tarifes.
Eine weitere zusätzliche Tariferhöhung
im April des Jahres 2011 um 5% bringt einen jährlichen
Einnahmezuwachs von ca. 3,5 Mio. Euro.
Kürzungen bei Investitionen sind
ebenfalls denkbar, erzielen jedoch nur Einmaleffekte und
wenden weitere Einsparungen in den Folgejahren nicht ab.
Folglich ist der VVO gezwungen seine
Ausgaben nachhaltig und dauerhaft abzusenken.
Gelingt dem VVO der Haushaltsausgleich
nicht, bedeutet dies für die Mitglieder des Verkehrsverbundes,
also auch für den Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
für das entstehende jährliche Defizit einzutreten. Aus
Haushaltsgründen ist dies für den Landkreis, sowie für die
anderen Verbandsmitglieder keine Option, da dieses Defizit
aufgrund der Mittelkürzungen des Freistaates jährlich
fortgeschrieben würde und damit auf die mittelfristige
Finanzplanung fatale Auswirkungen hätte.
Bei der Auswahl der Kürzungsvorschläge
muss der VVO die betriebswirtschaftlichen und
verkehrspolitischen Auswirkungen, sowohl für das
Gesamtverbandsgebiet als für die einzelnen Verbandsmitglieder
betrachten und einbeziehen.
Von den 110 Mio. Euro gibt der Verband ca. 89 Mio. Euro für
den Eisenbahnnahverkehr (SPNV) aus. Etwa 10 Mio. Euro werden
für Bus- und Straßenbahnverkehre ausgegeben. Damit wird dem
Betrachter schon klar, dass eine Einsparung in der
Größenordnung, wie sie jetzt durch die Einsparung des Freistaats erzwungen wird, zum
größten Teil aus dem Bahnbereich kommen muss.
Was die
Relationen der theoretisch möglichen Einsparungen im Vergleich
von Bus und Bahn betrifft, muss konstatiert werden, dass der
Einspareffekt rein finanziell bei der Bahn ein Vielfaches
höher ist, als im Busverkehr.
An Einsparmaßnahmen hat der Verband im Eisenbahnnetz ein
Gesamtvolumen von ca. 6 Mio. Euro ausgewiesen. Nach Abzug
etwaiger Remanenzkosten (Schadenersatz an Unternehmen wegen
vorzeitiger Vertragskündigung) bleiben in 2011 etwa 3,5 Mio.
Euro tatsächlicher Einsparung. Eine Reduzierung des Ausgleichs
der Durchtarifierungsverluste bei Busunternehmen von 1,7 Mio.
Euro bei einem Gesamtvolumen von 6,3 Mio. Euro ist ebenfalls
vorgesehen. Die OVPS und RVD dürften damit zusammen etwa um
die 300 T Euro Mindereinnahe haben.
Will man die o. g. Einsparungen im Schien-,
Personen-, Nahverkehr erzielbaren Einsparungen im Busverkehr
erzielen, würde das praktisch das Aus in der gesamten
Bedienfläche eines Verkehrsunternehmens bedeuten.
Bei den Überlegungen zu Kürzungen im
Bahnverkehr stellt die S-Bahn
sozusagen das Rückgrad aller Verkehrsleistungen im
Verbandsgebiet dar. Es macht daher wenig Sinn, Kürzungen im
Bereich der S- Bahn vorzunehmen, ohne vorher die weitaus
weniger frequentierten Eisenbahnnebenstrecken in Betracht zu
ziehen. Bei einem Tages- Passagieraufkommen von 380 Fahrgästen
auf dem Sächsischen Schweiz Ring und etwa 200 Fahrgästen auf
der Strecke Meißen- Nossen, sind das die an Fahrgästen schwächsten Strecken
und sind aus ökonomischer und aus Sicht der Verkehrsbedeutung als
erste zu betrachten. Im Vergleich hat beispielsweise die Müglitztalbahn etwa
1600 Fahrgäste pro Tag.
Um es vorweg zu nehmen, als Landrat bin ich strickt gegen die vom
Freistaat geforderte Kürzung. Die Auswirkungen treffen direkt
die Einwohner unseres Landkreises. Die Kürzungen sind
politisch kurzsichtig, sie schaden dem ländlichen Raum. In
ihrem Kern stellen sie sogar einen Verstoß gegen den
Koalitionsvertrag dar, in dem explizit die Entwicklung
ländlicher Regionen als politisches Ziel festgeschrieben ist.
Der Verkehrsverbundes Oberelbe muss in
seiner Verbandsversammlung letztendlich über die weitere
Perspektive entscheiden, wenn die Kürzungen aufrecht erhalten
werden. Bereits jetzt steht für mich als Mitglied dieses
Gremiums fest, dass ich eine etwaige Schließung des
Sächsischen Schweiz Ringes in der Verbandsversammlung ablehnen
werde. Ob damit solch ein mögliches Szenario abgewehrt werden
kann, bleibt allerdings auf Grund der Mehrheiten offen.
Gleiches gilt auch für den Lückenschluss.
Jahrelang haben wir darum gekämpft. Für mich gibt es hier kein
zurück mehr. Der Lückenschluss muss jetzt kommen.
Allerdings den VVO für diese entstandenr Situation
verantwortlich zu machen, bedeutet Koch und Kellner zu
verwechseln. Adressat für Proteste muss der Verursacher der
Mittelkürzungen, nämlich das SMWA sein.
Mit Blick auf die Mittelkürzungen des
Freistaates muss ich aber auch akzeptieren, dass die
Sparmöglichkeiten des Verbandes beschränkt sind. Die
Alternativen zu einer Schließung des Sächsischen Schweiz
Ringes sind in der Gesamtschau betriebswirtschaftlich kaum
darstellbar. Überall ein wenig Verkehrsleistung wegschneiden
kann auch ein Sterben auf Raten einläuten. Aus der Sicht des
Landkreises erinnert das Szenario an die Wahl zwischen Pest
und Cholera.
Daher meine Forderung an den Freistaat,
von einer jährlichen Einkürzung von 7,5 Prozent abzusehen.
Kürzungen in die Infrastruktur sind kontraproduktiv und werden
den ländlichen Raum weiter schwächen.
Die Mehrheiten in der Verbandsversammlung
des VVO werden natürlich auch von einer eigenen Interessenlage
der jeweiligen Verbandsmitglieder
bestimmt. Diese kann sehr unterschiedlich sein.
Mehrheitsmäßig kann eine Verbindung aus
Dresden und einem Landkreis die Entscheidungen der Versammlung
bestimmen oder alle Landkreise könnten eine Entscheidungen zu
Ungunsten der Landeshauptstadt treffen. Ein Landkreis allein
kann seinen Willen politisch nicht in der Verbandsversammlung
durchsetzen.
Die Unterschriftensammlung werde ich als
Landrat dem Rechtsweg folgend, an den VVO übergeben. Es ist davon auszugehen, dass dieser die
Unterschriften an die Staatsregierung und den Landtag
weiterleiten wird, da die entsprechende Mittelkürzung vom
Freistaat politisch zu verantworten ist.
Da die Verbandsversammlung ihre
Kürzungsbeschlüsse voraussichtlich „vorbehaltlich der
Zustimmung des Landtages zu der vorgeschlagenen Kürzung der
Regionalisierungsmittel“ fassen wird, haben es letztlich die
Landtagsabgeordneten der CDU und FDP in der Hand, einen
Kahlschlag der Verkehrsleistungen im Ländlichen Raum zu
verhindern. Insofern sind die Unterschriften bei Weitergabe
dann an den richtigen und letztlich zuständigen und
verursachenden Adressaten angekommen.
Die seit April 2009 rechtskräftige
Finanzierungsverordnung sollte langfristig Rechts- und
Planungssicherheit für die ÖPNV Aufgabenträger herbeiführen.
Entsprechend wurde sie von der Staatsregierung gepriesen.
Bei der beabsichtigten Kürzung entstehen
mehrere Fragen. So die, ob eine Kürzung um 7,5 % im Folgejahr
des Inkrafttretens der Finanzierungsverordnung nur ein Bruch
des Vertrauensschutzes, sondern möglicherweise auch
rechtswidrig ist, weil gegen das Rückwirkungsverbot verstoßen
wird.
Es muss die Frage beantwortet werden, wer
die politische und materielle Verantwortung für die Kündigung von bereits
8noch im Jahr 2010) abgeschlossenen Verträgen mit Bahnunternehmen trägt. Diese
wurden auf der Grundlage der bis 2014 geltenden
Finanzierungsverordnung des Freistaates abgeschlossen.
Auch ist davon auszugehen, dass die von
der Kündigung betroffenen Verkehrsunternehmen
Schadensersatzansprüche geltend machen werden. Die
potenziellen Einsparungshöhe wird dadurch merklich geschmälert
werden.
Das SMWA muss auch erklären, ob dem
Freistaat durch diese Vorgehensweise nicht künftig ein Schaden
entsteht. Die Regionalisierungsmittel des Bundes
werden mit 20% Landesmittel komplimentiert. Wie wird der Bund reagieren, wenn der
Freistaat seine Anteile kürzt? Spätestens 2014 kann dem
Freistaat bei der Neuverteilung der Regionalisierungsmittel
ein Nachteil entstehen.
Sie sehen, es sind eine Vielzahl von Fragen zu beantworten.