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Biathlonanlage Altenberg

 
             
 
 

 Ausgangssituation:

Die Biathlonanlage befindet sich in Trägerschaft der Stadt Altenberg, da der Kreistagsbeschluss vom 18.07.2007 bis zum heutigen Tag nicht umgesetzt ist.

 

-          a) Vereinbarung über die Eigentumszuordnung und künftige Nutzung der Wintersportanlagen in Altenberg zw. Freistaat Sachsen und Stadt Altenberg vom 15.01.1995 (Vereinbarung 1995)

-          b) Vereinbarung zur Änderung bzw. Teilaufhebung der „Vereinbarung über die Eigentumszuordnung und künftige Nutzung der Wintersportanlagen in Altenberg“

-          c) Vereinbarung zwischen dem Weißeritzkreis und der Stadt Altenberg zur Übernahme der Wintersportanlagen in Altenberg, speziell § 1 Abs. 3 + Abs. 5).

Gemäß Artikel II. Abs. 1 der Vereinbarung zur Änderung bzw. Teilaufhebung der „Vereinbarung über die Eigentumszuordnung und künftige Nutzung der Wintersportanlagen in Altenberg wurde vereinbart, dass der Staatsbetrieb Sachsenforst gemeinsam mit dem Weißeritzkreis eine neue vertragliche Regelung für den Betrieb der Biathlonanlage entwickelt. Zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser neuen vertraglichen Regelung sollten die in Artikel III der Vereinbarung 1995 begründeten Nutzungsrechte von der Stadt Altenberg auf den Weißeritzkreis übergehen.

Nach zum Teil sehr zähflüssigen Verhandlungen mit dem Freistaat Sachsen (Sachsenforst) ist es bis heute noch nicht gelungen, einen akzeptablen Gestattungsvertrag zur Nutzung der Biathlonanlage abzuschließen.

 

Kreistagsbeschluss vom 18.07.2007

Mit Beschluss des Kreistages Weißeritzkreis vom 18. Juli 2007 („Übergang der Wintersportanlagen in Altenberg von der Stadt Altenberg auf den Weißeritzkreis – Abschluss der Vereinbarung zwischen dem Weißeritzkreis und der Stadt Altenberg zur Übernahme der Wintersportanlagen in Altenberg“) sollte der Landkreis die Rennschlitten- und Bobbahn und die Biathlonanlage in seine Trägerschaft übernehmen.

Mit Kaufvertrag vom 30.07.2007 zwischen Freistaat Sachsen und Weißeritzkreis wurde die Rennschlitten- und Bobbahn durch den Weißeritzkreis erworben. Der Trägerschaftswechsel ist damit vollzogen worden.

In der Vereinbarung zwischen dem Weißeritzkreis und der Stadt Altenberg zur Übernahme der Wintersportanlagen in Altenberg wurde festgeschrieben, dass der Eintritt des Weißeritzkreises in den Gestattungsvertrag zur Biathlonanlage (Vereinbarung 1995) der Zustimmung des Freistaates bedarf.

Diese Zustimmung als auch eine neue vertragliche Regelung für den Betrieb der Biathlonanlage liegen nicht vor.

Das heißt, der Gestattungsvertrag zur Biathlonanlage (Vereinbarung 1995) hat weiterhin seine Gültigkeit, da der Kreistagsbeschluss nicht umgesetzt ist. Der Träger der Biathlonanlage ist nach wie vor die Stadt Altenberg.

 

Auswirkungen:

Die ursprünglichen Rechtsgrundlagen (Gestattungsvertrag zur Biathlonanlage von 1995) reichen nicht aus, um nach Auffassung des SMWA Fördermittel für notwendige Investitionen abrufen zu können. Uneinigkeit besteht darin, das der Staatsforst weder für die Stadt Altenberg als derzeitigen Träger, noch für den Landkreis einen „eigentumsähnlichen Zustand“, was nach eingängiger Rechtsauffassung mehr als ein Pachtverhältnis sein muss, zulassen will. Der „eigentumsähnlichen Zustand“ wird benötigt, um die Bindefristen für investive Fördermittel erfüllen zu können und nach neuesten Erkenntnissen ist dieser Rechtszustand auch aus versicherungstechnischer Sicht erforderlich.

Neue Grundlagen konnten auf Grund inakzeptabler Forderungen seitens des Staatsbetriebes Sachsenforst nicht ausgehandelt werden. Aktuell überarbeitete und annehmbare Vertragsänderungen von Seiten des Staatsbetriebes Sachsenforst liegen nicht vor.

 

Handlungsoptionen:

1. Von Seiten des Staatsforstes erfolgt keine Veränderung der Rechtsauffassung. Eine Genehmigung des Kreistagsbeschlusses vom 18.07.2007 ist damit ausgeschlossen, der Kreistagsbeschluss wäre in der Endkonsequenz aufzuheben. Die Biathlonanlage verbleibt auf Basis des Gestattungsvertrages (Vereinbarung 1995) bei der Stadt Altenberg. Vermutlich ist auf Grund des Fehlens von Fördervoraussetzungen mit keiner Investitionsförderung zu rechnen.

2. Die Biathlonanlage wird auf Basis des Gestattungsvertrages (Vereinbarung 1995) vom Landkreis übernommen.

Nach gegenwärtigem Kenntnisstand (s. 1.) ist auf dieser Basis keine Investitionsförderung möglich. Aus der Sicht des Landkreises wäre eine solche Option nicht annehmbar. Die mit einer solchen Übertragung verbundenen Hoffnungen der Sportler und der Bevölkerung wären schon theoretisch nicht erfüllbar.

3. Der Staatsforst bessert seine Vertragsangebote nach, ein „eigentumsähnlicher Zustand“ wird hergestellt. Die Stadt Altenberg oder der Landkreis nehmen das Vertragsangebot an. Auf der Basis kann ein Fördermittelantrag gestellt werden.

Wenn der Landkreis das überarbeitete Vertragsangebot des Staatsforstes annimmt, ist der Kreistagsbeschluss umsetzbar, vorausgesetzt die Genehmigung des Freistaates liegt vor.

 

Zusammenfassung

Von Seiten der Landkreisverwaltung wird festgestellt, dass die Unterhaltung und Betreibung von Sport- und Freizeitanlagen keine Pflichtaufgabe des Kreises ist.

Aus diesem und den oben angeführten Gründen wird vorgeschlagen, dass die Biathlonanlage durch die Stadt Altenberg unterhalten und betrieben wird. Die Aufträge und Maßgaben aus den Kreistagsbeschlüssen Nr. 2007/4/0287/KT vom 27.02.2007 und 2007/4/0331/KT vom 18.07.2007 für den Bereich der Biathlonanlage sind zurückzunehmen und bereits geschlossene Verträge entsprechend abzuändern.

 

Anmerkungen

Von Seiten der Ostsächsischen Sparkasse Dresden kann eine festzuschreibende Unterstützung (Sponsoring) zwischen OSD einerseits und dem Träger der Biathlonanlage andererseits ermöglicht werden. Gleiches gilt für den Ostdeutschen Sparkassen Verband.

 

(Altenberg bleibt Träger)

Sollte die Stadt Altenberg wie oben angeführt weiterhin Träger der Biathlonanlage sein (bleiben), wäre eine Beteiligung der Stadt an den Zuschüssen des Bundes für den Bereich Biathlon aus der Trainingsstättenförderung (Olympiastützpunkt) vertraglich festzulegen.

Die Stadt Altenberg wäre auch darin frei, mit der WiA einen Betreibervertrag für die Biathlonanlage auszuhandeln oder einen anderen Betreiber zu suchen.

Bei einer Trennung der Trägerschaft von Bob- und Rennschlitten/Skeleton (Landkreis) und Biathlon (Stadt Altenberg) ist in der Konsequenz auch über das Ausscheiden der Stadt Altenberg und des Fördervereins Biathlon aus der WiA zu befinden.

 
 
             
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Kontakt

 Michael Geisler, Südstrasse 7b, Struppen, 01796

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