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Ausgangssituation:
Die
Biathlonanlage befindet sich in Trägerschaft der Stadt
Altenberg, da der Kreistagsbeschluss vom 18.07.2007 bis zum
heutigen Tag nicht umgesetzt ist.
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a)
Vereinbarung
über die Eigentumszuordnung und künftige Nutzung der
Wintersportanlagen in Altenberg zw. Freistaat Sachsen und Stadt
Altenberg vom 15.01.1995 (Vereinbarung 1995)
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b)
Vereinbarung zur Änderung bzw. Teilaufhebung der „Vereinbarung
über die Eigentumszuordnung und künftige Nutzung der
Wintersportanlagen in Altenberg“
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c)
Vereinbarung
zwischen dem Weißeritzkreis und der Stadt Altenberg zur
Übernahme der Wintersportanlagen in Altenberg, speziell § 1 Abs.
3 + Abs. 5).
Gemäß Artikel
II. Abs. 1 der Vereinbarung zur Änderung bzw. Teilaufhebung der
„Vereinbarung über die Eigentumszuordnung und künftige Nutzung
der Wintersportanlagen in Altenberg wurde vereinbart, dass der
Staatsbetrieb Sachsenforst gemeinsam mit dem Weißeritzkreis eine
neue vertragliche Regelung für den Betrieb der Biathlonanlage
entwickelt. Zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser neuen
vertraglichen Regelung sollten die in Artikel III der
Vereinbarung 1995 begründeten Nutzungsrechte von der Stadt
Altenberg auf den Weißeritzkreis übergehen.
Nach zum Teil
sehr zähflüssigen Verhandlungen mit dem Freistaat Sachsen
(Sachsenforst) ist es bis heute noch nicht gelungen, einen
akzeptablen Gestattungsvertrag zur Nutzung der Biathlonanlage
abzuschließen.
Kreistagsbeschluss vom 18.07.2007
Mit Beschluss
des Kreistages Weißeritzkreis vom 18. Juli 2007 („Übergang der
Wintersportanlagen in Altenberg von der Stadt Altenberg auf den
Weißeritzkreis – Abschluss der Vereinbarung zwischen dem
Weißeritzkreis und der Stadt Altenberg zur Übernahme der
Wintersportanlagen in Altenberg“) sollte der Landkreis die
Rennschlitten- und Bobbahn und die Biathlonanlage in seine
Trägerschaft übernehmen.
Mit Kaufvertrag
vom 30.07.2007 zwischen Freistaat Sachsen und Weißeritzkreis
wurde die Rennschlitten- und Bobbahn durch den Weißeritzkreis
erworben. Der Trägerschaftswechsel ist damit vollzogen worden.
In der
Vereinbarung zwischen dem Weißeritzkreis und der Stadt Altenberg
zur Übernahme der Wintersportanlagen in Altenberg wurde
festgeschrieben, dass der Eintritt des Weißeritzkreises in den
Gestattungsvertrag zur Biathlonanlage (Vereinbarung 1995) der
Zustimmung des Freistaates bedarf.
Diese
Zustimmung als auch eine neue vertragliche Regelung für den
Betrieb der Biathlonanlage liegen nicht vor.
Das heißt, der
Gestattungsvertrag zur Biathlonanlage (Vereinbarung 1995) hat
weiterhin seine Gültigkeit, da der Kreistagsbeschluss nicht
umgesetzt ist. Der Träger der Biathlonanlage ist nach wie vor
die Stadt Altenberg.
Auswirkungen:
Die
ursprünglichen Rechtsgrundlagen (Gestattungsvertrag zur
Biathlonanlage von 1995) reichen nicht aus, um nach Auffassung
des SMWA Fördermittel für notwendige Investitionen abrufen zu
können. Uneinigkeit besteht darin, das der Staatsforst weder für
die Stadt Altenberg als derzeitigen Träger, noch für den
Landkreis einen „eigentumsähnlichen Zustand“, was nach
eingängiger Rechtsauffassung mehr als ein Pachtverhältnis sein
muss, zulassen will. Der „eigentumsähnlichen Zustand“ wird
benötigt, um die Bindefristen für investive Fördermittel
erfüllen zu können und nach neuesten Erkenntnissen ist dieser
Rechtszustand auch aus versicherungstechnischer Sicht
erforderlich.
Neue Grundlagen
konnten auf Grund inakzeptabler Forderungen seitens des
Staatsbetriebes Sachsenforst nicht ausgehandelt werden. Aktuell
überarbeitete und annehmbare Vertragsänderungen von Seiten des
Staatsbetriebes Sachsenforst liegen nicht vor.
Handlungsoptionen:
1. Von Seiten des Staatsforstes erfolgt keine Veränderung der
Rechtsauffassung. Eine Genehmigung des Kreistagsbeschlusses vom
18.07.2007 ist damit ausgeschlossen, der Kreistagsbeschluss wäre
in der Endkonsequenz aufzuheben. Die Biathlonanlage verbleibt
auf Basis des Gestattungsvertrages (Vereinbarung 1995) bei der
Stadt Altenberg. Vermutlich ist auf Grund des Fehlens von
Fördervoraussetzungen mit keiner Investitionsförderung zu
rechnen.
2. Die Biathlonanlage wird auf Basis des
Gestattungsvertrages (Vereinbarung 1995) vom Landkreis
übernommen.
Nach
gegenwärtigem Kenntnisstand (s. 1.) ist auf dieser Basis keine
Investitionsförderung möglich. Aus der Sicht des Landkreises
wäre eine solche Option nicht annehmbar. Die mit einer solchen
Übertragung verbundenen Hoffnungen der Sportler und der
Bevölkerung wären schon theoretisch nicht erfüllbar.
3. Der Staatsforst bessert seine Vertragsangebote nach,
ein „eigentumsähnlicher Zustand“ wird hergestellt. Die Stadt
Altenberg oder der Landkreis nehmen das Vertragsangebot an. Auf
der Basis kann ein Fördermittelantrag gestellt werden.
Wenn der
Landkreis das überarbeitete Vertragsangebot des Staatsforstes
annimmt, ist der Kreistagsbeschluss umsetzbar, vorausgesetzt die
Genehmigung des Freistaates liegt vor.
Zusammenfassung
Von Seiten der
Landkreisverwaltung wird festgestellt, dass die Unterhaltung und
Betreibung von Sport- und Freizeitanlagen keine Pflichtaufgabe
des Kreises ist.
Aus diesem und
den oben angeführten Gründen wird vorgeschlagen, dass die
Biathlonanlage durch die Stadt Altenberg unterhalten und
betrieben wird. Die Aufträge und Maßgaben aus den
Kreistagsbeschlüssen Nr. 2007/4/0287/KT vom 27.02.2007 und
2007/4/0331/KT vom 18.07.2007 für den Bereich der Biathlonanlage
sind zurückzunehmen und bereits geschlossene Verträge
entsprechend abzuändern.
Anmerkungen
Von Seiten der
Ostsächsischen Sparkasse Dresden kann eine festzuschreibende
Unterstützung (Sponsoring) zwischen OSD einerseits und dem
Träger der Biathlonanlage andererseits ermöglicht werden.
Gleiches gilt für den Ostdeutschen Sparkassen Verband.
(Altenberg
bleibt Träger)
Sollte die
Stadt Altenberg wie oben angeführt weiterhin Träger der
Biathlonanlage sein (bleiben), wäre eine Beteiligung der Stadt
an den Zuschüssen des Bundes für den Bereich Biathlon aus der
Trainingsstättenförderung (Olympiastützpunkt) vertraglich
festzulegen.
Die Stadt
Altenberg wäre auch darin frei, mit der WiA einen
Betreibervertrag für die Biathlonanlage auszuhandeln oder einen
anderen Betreiber zu suchen.
Bei einer
Trennung der Trägerschaft von Bob- und Rennschlitten/Skeleton
(Landkreis) und Biathlon (Stadt Altenberg) ist in
der Konsequenz auch über das Ausscheiden der Stadt Altenberg und
des Fördervereins Biathlon aus der WiA zu befinden. |