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Finanzentwicklung im Landkreis

 
             
 
 

Argumentation Haushalt 2010 und mittelfristige Entwicklung

 

Finanzielle Rahmenbedingungen

Staatshaushalt

Das Bundesministerium für Finanzen teilt dazu mit:

Die veranschlagten Steuereinnahmen belaufen sich im Jahr 2010 auf 213,8 Mrd. €. Dies bedeutet einen Rückgang im Vergleich zum Entwurf des 2. Nachtragshaushalts 2009 um 11,7 Mrd. € bzw. im Vergleich zum bisherigen Finanzplan um 41,6 Mrd. €.

Landeshaushalt

Der SLT schätzt dazu zum 08.12.2009 (Vorbemerkung Landrätekonferenz) Folgendes ein:

Ein Vergleich von Staatshaushalt und der Mai-Steuerschätzung bedeutet, dass die Landeseinnahmen in 2009 mit der Einrechnung von Konjunktur-, Demografie- und Steuerrechtsänderungsabschlag mit 9.9 Mrd. € nur noch 361 Mio. € unter dem Ansatz des Haushaltes liegen. Nach der Mai-Steuerschätzung war hier noch ein Abschlag von 540 Mio. € angesetzt. Dies liegt daran, dass die Wirtschaftskrise nicht in dem Maße auf den Arbeitsmarkt durchgeschlagen hat, wie ursprünglich prognostiziert. Für 2010 liegt das erwartete Steuerergebnis mit 9,3 Mrd. € um 864 Mio. € unter dem Haushaltsansatz.

 

Kommunen / Kreise im Freistaat Sachsen

Der SLT fasst seine Einschätzung der Lage mit Schreiben vom 11.11.2009 (Arbeitskreis „Steuerschätzungen“) wie folgt zusammen:

Bei den kommunalen Steuereinnahmen werden die Aufkommenserwartungen vom Mai 2009 für das Jahr 2010 um 1,1 Mrd. € nach unten korrigiert. Die kommunale Ebene muss im Ebenenvergleich den stärksten Einbruch in den Steuereinnahmen verkraften. Für 2010 wird bei den Kommungen eine Minderung der Steuereinnahmen um 4,0 % erwartet.

 

Bei der Auswertung dieser Daten wird deutlich, dass sich bereits im Jahr 2009 die Haushaltssituation der Landkreise deutlich verschlechtert. Bei einem stabilen durchschnittlichen Kreisumlagehebesatz von 26,8 v. H. (fiktiv) ist bei nahezu allen Landkreisen ein deutlicher Rückgang der allgemeinen Rücklage und der Nettoinvestitionsrate die Folge.

Umlagegrundlagen „Kreisumlage“ sächsischer Landkreise

(Basis SMF)

Haupteinnahmequelle

Die Umlage bemisst sich durch Anwendung eines Prozentsatzes (Umlagesatz) auf die Umlagegrundlagen der kreisangehörigen Gemeinden.

Umlagegrundlagen sind:

1. die Steuerkraftmesszahlen,

2. die allgemeinen Schlüsselzuweisungen,

3. abzüglich der Finanzausgleichsumlage, und

4. die Auflösungsbeträge der Vorsorgerücklagen.

 

Vergleich der Umlagegrundlagen aller sächsischen Landkreise

Für unseren Landkreis ergibt sich eine Umlagegrundlage von 724,6 €/Einwohner. Der Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge liegt damit auf Position Nr. 7 aller sächsischen Landkreise.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Für den gesamten Landkreis ergibt sich bei Multiplizierung mit ca. 255.000 Einwohnern eine Umlagegrundlage i. H. v. 185 Mio. €. Der Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge liegt hiernach auf Position Nr. 9 aller sächsischen Landkreise.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Auf diese Umlagegrundlage von 185 Mio. € wird der Kreisumlagesatz des Landkreises prozentual angesetzt.

Im Vergleichshaushaltsjahr 2009 wurden insgesamt ca. 55 Mio. Euro an Einnahme aus der Kreisumlage bei einem Kreisumlagesatz i. H. v. 29,5 % veranschlagt.

Landkreis Sächsische Schweiz Osterzgebirge

Der Haushalt 2009 unterlag in seiner Durchführung im Verlaufe des Kalenderjahres mehreren Veränderungen. Mehrausgaben wurden mittels überplanmäßiger Ausgaben gedeckt. Haushaltssperren und Sparmaßnahmen dienten als Deckungsquellen. Zur Zeit geht die Verwaltung davon aus, dass Haushaltsziel 2009 (weiterer Abbau der Altfehlbeträge und Haushaltsausgleich) erreichen zu können.

Der Kreis befindet unter der Verschuldungsgrenze. Aus den vergangenen Jahren sind aufgelaufene Altfehlbeträge abzubauen. Im Jahr 2009 wurde zum Abbau ein Überschuss von ca. 4 Mio. Euro heraus gearbeitet. Im Jahr 2010 sollen nach Maßgabe des Gesetzes die letzten 4 Mio. Euro abgebaut werden. Dieses Geld musste und muss durch Einsparungen erwirtschaftet werden.

Beide Altkreise befanden sich seit Jahren in der Haushaltskonsolidierung. Die Personalstellen wurden kontinuierlich abgesenkt. Es war und ist nicht zuviel Personal für die Aufgabenerfüllung vorhanden.

Für die vom Freistaat im Rahmen der Verwaltungsreform übertragenen Aufgaben sind Personalstellen sowie die Finanzausstattung (Mehrbelastungsausgleich- MBA) mit übergegangen. Von einem Personalüberhand kann daher nicht gesprochen werden. Der MBA wird sich ab dem Jahr 2011 jährlich um etwa 650 tausend Euro verringern.

Die Einnahmen sind im Jahr 2009 im Vergleich zu den Vorjahren gesunken. Die Ausgaben steigern sich seit Jahren kontinuierlich.

 

Haushaltsplanung 2010

mit Darstellung wesentlicher Haushaltspositionen

Der gegenwärtige Planungsstand für 2010 sieht ein Gesamtdefizit im Verwaltungshaushalt von prognostizierten 10 Mio. Euro vor.

Zusammenfassung der HH-Verschlechterung 2010

(in Bezug zum Haushaltsplan 2009 als Basisbezug „Nulllinie“)

Bezeichnung

Betrag

Erläuterung

allgemeine Schlüsselzuweisungen

1,7 Mio. €

·         gemäß Orientierungsdaten des SMF

Bundesbeteiligung KdU, Sonderlastenausgleich Hartz IV

2,3 Mio. €

·         Reduzierung des Bundesanteils an KdU von 25,4 % auf 23,0 % (weil Zahl der Bedarfsgemeinschaften unterproportional)

Sachkostenerstattung ARGE

0,9 Mio. €

·         infolge Finanzierungsvereinbarung ARGE vom 13.07.2009

Zuschuss Kommunaler Sozialverband Sachsen (KSV) (Wegfall Sonderlastenausgleich 2,1 Mio. €)

1,6 Mio. €

·         bis 2009 konnte der KSV noch einen Sonderlastenausgleich auflösen, so dass die LRÄ und KfS nur geringer Umlagen zu zahlen hatten

Bußgeldeinnahmen

1,2 Mio. €

·         Mindereinnahmen schon in 2009,

·         Ordnungswidrigkeiten-Zuständigkeitsverordnung (OWiZuVO)

Personalausgaben HGr. 4

(einschließlich Entschädigungen etc.)

3,2 Mio. €

·         Plananmeldung für den SN Personal entsprechend Vorlage Eckwerte Personalausgabenobergrenze. Die überplanmäßige Ausgabe aus dem Jahr 2009 i. H. v. 2,4 Mio. € wurde berücksichtigt.

Soziale Leistungen

0,6 Mio. €

·         insbesondere Leistungen nach UVG + 0,3 Mio. €

 

11,5 Mio. €

=========

 


 

Verbesserungen Haushalt

 

Bezeichnung

Betrag

Erläuterung

Zuschuss Rettungsdienst

1,0 Mio. €

·         Überlappung der Jahre in der Gebührenfinanzierung Rettungswesen (Gebühren Leistungserbringer gegen Erstattung Verwaltungs- und Betriebsaufwand an private Unternehmen)

Sächlicher Verwaltungs- und Betriebsaufwand

(ohne Erstattungen, kalkulatorische Kosten und aufgabenbezogene Leistungsbeteiligung (KdU))

0,7 Mio. €

·         Unterhaltung der Grundstücke, baulichen Anlagen und unbeweglichen Vermögens 0,4 Mio. €,

·         Bewirtschaftung der Grundstücke, baulichen Anlagen usw. (Reinigung, Müll, Energie, Gas) 0,2 Mio. €,

·         Haltung von Fahrzeugen 0,1 Mio. €

 

1,7 Mio. €

=========

 

 

 

 

 

Gesamt

9,8 Mio. €

ungedeckter Bedarf

 

 

 

Im Ergebnis entsteht aufgrund der o. g. Mehrausgaben und Mindereinnahmen ein Haushaltsdefizit im Jahr 2010 i. H. v. ca. 10 Mio. € (Stand 16.12.2009).

Die gegenwärtige Zielstellung ist es, in 2010 einen ausgeglichenen Haushalt aufzustellen. Mehreinnahmen zu realisieren erscheint nicht realistisch. Der dann verbleibende, nicht durch Einnahmen gedeckte Teil des Haushaltes müsste durch zusätzliche Einnahmen aus der Kreisumlage gedeckt werden. Realistisch erscheint hier eine notwendige Einnahmeerhöhung auf ca. 65 Mio. Euro. Dies würde einer Kreisumlage i. H. v. ca. 35,4 % entsprechen.

Wenn es gelingen würde, dieses Ziel zu erreichen, könnte gesichert werden, dass bis Ende 2011 ein Kassenkredit die Zahlungsfähigkeit des Kreises sichert. Über entsprechende Verpflichtungsermächtigungen und Kredite könnten auch die wesentlichen Baumaßnahmen und das Konjunkturpaket zum Abschluss gebracht werden.

Die Verwaltung wird daher eine einschneidende Minderung der Ausgaben im sogenannten freiwilligen Bereich planen. Es wird strategisch davon ausgegangen, dass eine Zeit finanzieller Engpässe von drei bis vier Jahren überstanden werden muss. Ziel ist, das überleben der politisch gewollten Leistungsträger zu sichern. Entscheidungen qualitativer und quantitativer Art sind unausweichlich.

Überall dort, wo die Verwaltung Ermessensspielraum hat, ist ähnlich wie mit den freiwilligen Aufgaben umzugehen. Insgesamt stehen Aufgabenkritik und Aufgabenverzicht im Focus der Betrachtung.

 

Bei welchen großen Ausgabepositionen des Landkreises besteht Ermessen bei der Aufgabenausübung?

 

Auswirkungen ausgewählter Eckwertebeschlüsse

HHPl 2009

2010 neu    (FinPl 2010)

 

Abweichung 2010 neu ./. HHPl 2009

Zuschuss für

Förderschulen und Gymnasien entsprechend Beschlussvorlagen 2009/5/0281 und 0282

Reduzierung des Zuschussbedarfs im Gesamthaushalt um 10.250 TEUR

Zuschuss für

Freiwillige Leistungen entsprechend Beschlussvorlage 2009/5/0288

1. a) Tourismus

1. b) Wirtschaftsförderung

2. Förderung des Sports

3. Förderung der Volkshochschule Sächsische Schweiz-Osterzgebirge e. V.

4. Kreismedienstelle

5. Tierschutz, Sockelfinanzierung Tierheime

6. Unterstützung von Naturschutzverbänden und Vereinen

7. Naturschutzgroßprojekt "Bergwiesen im Osterzgebirge"

8. Öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit der Großen Kreisstadt Pirna zur Zahlung eines Ausgleichs für die Übernahme übertragener Aufgaben

941.400

733.400

 

-208.000

Hinweis: Der Zuschuss für gemeindliche Träger von Gymnasien (2009 i. H. v. 517 T€ geplant) ist ab 2010 nicht mehr geplant

Zuschuss für

Ermessensleistungen GB 2 entsprechend Beschlussvorlage 2009/5/0287

Jugendarbeit,

Jugendsozialarbeit, Förderung der Jugendhilfe

Ausgaben für die Kontakt- und Suchtberatungsstellen,

Förderung sozialer Dienste und Einrichtungen

2.358.000

2.268.200

-89.800

 

Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, Konsolidierung i. H. v. ca. 10,5 Mio. € zu erbringen.

 
 

Mittelfristige Entwicklung der größten Ausgabepositionen

Ausblick auf die Kostengruppe „Personalkosten“

Im Bereich der Personalausgaben werden auf Basis eine kurz- mittel- und langfristig angelegten Konzeptes Nettoeinsparungen sowohl in der Stellenzahl als in den Gesamtpersonalausgaben unausweichlich und angestrebt. Etwaige geplante und beabsichtigte Tariferhöhungen werden hier berücksichtigt.

Der Kreistag beschließt, im Rahmen der Erstellung und Vorlage des Haushaltsplanes sowie der Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes 2010, den Landrat zu beauftragen, für die Personalausgaben gemäß Sammelnachweis eine Obergrenze von 53.500,0 T€ im Haushaltsplanentwurf 2010 und in der mittelfristigen Finanzplanung auszuweisen.

Das wird zur Folge haben, dass befristet besetzte Stellen im Verlaufe des Jahres 2010 nicht wieder besetzt werden. Der vollständige Spareffekt tritt im Haushaltsjahr 2011 ein. Stellen, bei denen der Stelleninhaber aus Gründen eines Altersteilzeitvertrages in die so genannte „Freizeitphase“ eintritt werden nicht nachbesetzt. Der Einspareffekt beträgt hier ca. 20 Prozent auf jede Personalstelle. Ab dem Eintritt in die Altersruhephase werden 100 Prozent der Personalkosten gespart.

 

 

Ausblick auf die Kostengruppe „Sozialausgaben“

 

Ein großes Problem sind die deutlich aufwachsenden Leistungen der Sozial- und Jugendhilfe. Allein in diesen beiden Bereichen wird nach unserer Prognose von Zuwächsen in Höhe von insgesamt 35 Mio. € ausgegangen.

Diese Entwicklung wird sich im kommenden Jahr in mehreren Positionen verstetigen. So werden die Ausgaben für die überörtliche Sozialhilfe um 30 Mio. € bis 40 Mio. € aufwachsen und der Bund wird sich wohl weiter aus der Finanzierung der Kosten der Unterkunft zurückziehen. Ferner ist damit zu rechnen, dass die Finanz- und Wirtschaftskrise auch im Übrigen auf die Sozialhaushalte durchschlägt.

 

Im Ergebnis wird mit weiteren Kostensteigerungen durch Erhöhung der Fallzahlen und weiterer Verschiebungen von Belastungen auf die Landkreis- und kommunale Ebene gerechnet. Innerhalb dieser pflichtigen Aufgaben Reduzierungen vorzunehmen bedarf es rechtlicher Änderungen durch den Gesetzgeber. Die entstehenden Ausgaben sind somit unabweisbar.

 

 

Prognostizierte Einnahme-Verschlechterung im Landkreis aus Schlüsselzuweisungen:

 

p            2010 gegenüber 2009 1,7 Mio. €

p            2011 gegenüber 2009 11,1 Mio. €

p            2012 gegenüber 2009 13,2 Mio. €

Gesamt:        26,1 Mio. €

„…werden sich die allgemeinen Schlüsselzuweisungen in 2011 um 120 €/Einwohner gegenüber einer Basis nach dem FAG 2009/2010 von 550 €/Einwohner um ca. 20 % vermindern…“

 

Allgemeiner Ausblick

Es wird damit gerechnet, dass spätestens 2011 die überwältigende Mehrheit der deutschen und sächsischen Kreise sich in einer schwierigeren finanziellen Situation befindet. Das bedeutet, dass die Kreise weiter zurück gehender Einnahmen aus Schlüsselzuweisungen erwarten. Die Daraus entstehenden Deckungslücken werden nicht mehr durch erhöhte Kreisumlage ausgleichbar sein.

Daraus ist zu schließen, dass die Kreise keinen ausgeglichenen Haushalte mehr haben werden. Auflaufende Fehlbeträge werden die Folge sein.

Auf der derzeitigen Rechtgrundlage ist diese Situation nicht handhabbar.

Grundsätzlich bedeutet das die Notwendigkeit geltendes Recht zu abzuändern.

Dies betrifft im Besonderen die Zulässigkeit unausgeglichener kommunaler Haushalte. Die Abänderungen der Regelungen für die vorläufige Haushaltsführung. Den Wegfall der Regelung über den Abbau von Fehlbeträgen.

 

 

Fazit

Auswirkungen einer vorläufigen HH-Führung

Für 2010 und die Folgejahre 2011- 2013 werden weiterhin sinkende Einnahmen aus der Schlüsselzuweisung prognostiziert.

Eine andauernde „vorläufige“ Haushaltsführung führt dazu, dass nach geltender Rechtslage im Folgejahr eines „haushaltslosen“ Jahres keine Genehmigung für die Aufnahme von Kassenkrediten vorliegt. Die Zahlungsfähigkeit ist damit in der Weise gefährdet, dass eine nicht monatlich lineare Kreisumlagezuführung bei gleichbleibenden oder steigenden Ausgaben, in einzelnen Monaten zu einer Unterdeckung führt, die nicht durch Kassenkredite aufgefangen würde.

Auf Grund der der Steuerentwicklung „nachlaufenden“ Erhebung der Kreisumlage ist auch bei dieser Einnahmeposition mit einem Rückgang der absoluten Einnahme, auch bei steigenden prozentualen Kreisumlagesätzen zu rechnen.

Ein genehmigter Haushalt 2010, ermöglicht bei unveränderter Rechtslage, im Jahr 2011 die Zahlungs- und Handlungsfähigkeit aufrecht zu erhalten.

Nach der entsprechenden Vorschrift des § 78 SächsGemO darf die Kommune insbesondere Ausgaben leisten, zu deren Leistung sie rechtlich verpflichtet ist oder die für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar sind; sie darf insbesondere Bauten, Beschaffungen und sonstige Leistungen des Vermögenshaushaltes, für die im Haushaltsplan des Vorjahres Beträge vorgesehen waren, fortsetzen.

Auch die Leistung freiwilliger Aufgaben ist dabei zulässig, da diese notwendige Aufgaben darstellen können. Eine generelle 1/12 Auszahlung gibt es seit 2004 nicht mehr. Entscheidend für die Leistung von Ausgaben in der vorläufigen Haushaltsführung ist die Erfüllung der vorstehend aufgeführten rechtlichen Voraussetzungen.

Die DV 310 des Landkreises regelt, dass der Beginn neuer Maßnahmen unzulässig ist. Dies gilt auch für die Bewilligung und Auszahlung von Zuwendungen und Zuschüssen bei Aufgabenerledigung durch Dritte.

Bei der Erfüllung laufender Aufgaben des Landkreises durch Dritte können im Rahmen der jeweils bestehenden Förderbestimmungen Zuweisungen und Zuschüsse bewilligt werden, soweit diese zur Gewährleistung der Liquidität des Dritten erforderlich sind. Der Nachweis fehlender Liquidität ist durch den Antragsteller zu führen.

Personalkostenzuschüsse können entsprechend den monatlich anfallenden Personalkosten ausgesprochen werden. Die Bewilligung soll auf bestimmte Zeit innerhalb des Haushaltsjahres begrenzt werden soweit der Aufgabencharakter dem nicht entgegensteht.

In den Fällen, in denen Träger im Auftrag des Landkreises Aufgaben ausführen und Aufwendungen haben, werden nach Maßgabe der Haushaltsvorschriften und unter dem Gesichtspunkt der Sparsamkeit die entsprechenden Mittel auszuzahlen sein.

 

 
 
             
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