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Argumentation Haushalt 2010
und mittelfristige Entwicklung
Finanzielle Rahmenbedingungen
Staatshaushalt
Das Bundesministerium für Finanzen
teilt dazu mit:
Die veranschlagten Steuereinnahmen
belaufen sich im Jahr 2010 auf 213,8 Mrd. €. Dies bedeutet einen
Rückgang im Vergleich zum Entwurf des 2. Nachtragshaushalts 2009
um 11,7 Mrd. € bzw. im Vergleich zum bisherigen Finanzplan um
41,6 Mrd. €.
Landeshaushalt
Der SLT schätzt dazu zum
08.12.2009 (Vorbemerkung Landrätekonferenz) Folgendes ein:
Ein Vergleich von Staatshaushalt
und der Mai-Steuerschätzung bedeutet, dass die Landeseinnahmen
in 2009 mit der Einrechnung von Konjunktur-, Demografie- und
Steuerrechtsänderungsabschlag mit 9.9 Mrd. € nur noch 361 Mio. €
unter dem Ansatz des Haushaltes liegen. Nach der
Mai-Steuerschätzung war hier noch ein Abschlag von 540 Mio. €
angesetzt. Dies liegt daran, dass die Wirtschaftskrise nicht in
dem Maße auf den Arbeitsmarkt durchgeschlagen hat, wie
ursprünglich prognostiziert. Für 2010 liegt das erwartete
Steuerergebnis mit 9,3 Mrd. € um 864 Mio. € unter dem
Haushaltsansatz.
Kommunen /
Kreise im Freistaat Sachsen
Der SLT fasst
seine Einschätzung der Lage mit Schreiben vom 11.11.2009
(Arbeitskreis „Steuerschätzungen“) wie folgt zusammen:
Bei den
kommunalen Steuereinnahmen werden die Aufkommenserwartungen vom
Mai 2009 für das Jahr 2010 um 1,1 Mrd. € nach unten korrigiert.
Die kommunale Ebene muss im Ebenenvergleich den stärksten
Einbruch in den Steuereinnahmen verkraften. Für 2010 wird bei
den Kommungen eine Minderung der Steuereinnahmen um 4,0 %
erwartet.

Bei der Auswertung dieser Daten
wird deutlich, dass sich bereits im Jahr 2009 die
Haushaltssituation der Landkreise deutlich verschlechtert. Bei
einem stabilen durchschnittlichen Kreisumlagehebesatz von 26,8
v. H. (fiktiv) ist bei nahezu allen Landkreisen ein deutlicher
Rückgang der allgemeinen Rücklage und der Nettoinvestitionsrate
die Folge.
Umlagegrundlagen „Kreisumlage“ sächsischer Landkreise
(Basis SMF)
Haupteinnahmequelle
Die Umlage
bemisst sich durch Anwendung eines Prozentsatzes (Umlagesatz)
auf die Umlagegrundlagen der kreisangehörigen Gemeinden.
Umlagegrundlagen sind:
1. die
Steuerkraftmesszahlen,
2. die
allgemeinen Schlüsselzuweisungen,
3.
abzüglich der Finanzausgleichsumlage, und
4. die
Auflösungsbeträge der Vorsorgerücklagen.
Vergleich
der Umlagegrundlagen aller sächsischen Landkreise
Für unseren
Landkreis ergibt sich eine Umlagegrundlage von 724,6
€/Einwohner. Der Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
liegt damit auf Position Nr. 7 aller sächsischen
Landkreise.
Für den
gesamten Landkreis ergibt sich bei Multiplizierung mit ca.
255.000 Einwohnern eine Umlagegrundlage i. H. v. 185 Mio. €. Der
Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge liegt hiernach auf
Position Nr. 9 aller sächsischen Landkreise.
Auf diese
Umlagegrundlage von 185 Mio. € wird der Kreisumlagesatz des
Landkreises prozentual angesetzt.
Im
Vergleichshaushaltsjahr 2009 wurden insgesamt ca. 55 Mio. Euro
an Einnahme aus der Kreisumlage bei einem Kreisumlagesatz i. H.
v. 29,5 % veranschlagt.
Landkreis Sächsische
Schweiz Osterzgebirge
Der Haushalt 2009 unterlag in
seiner Durchführung im Verlaufe des Kalenderjahres mehreren
Veränderungen. Mehrausgaben wurden mittels überplanmäßiger
Ausgaben gedeckt. Haushaltssperren und Sparmaßnahmen dienten als
Deckungsquellen. Zur Zeit geht die Verwaltung davon aus, dass
Haushaltsziel 2009 (weiterer Abbau der Altfehlbeträge und
Haushaltsausgleich) erreichen zu können.
Der Kreis befindet unter der
Verschuldungsgrenze. Aus den vergangenen Jahren sind
aufgelaufene Altfehlbeträge abzubauen. Im Jahr 2009 wurde zum
Abbau ein Überschuss von ca. 4 Mio. Euro heraus gearbeitet. Im
Jahr 2010 sollen nach Maßgabe des Gesetzes die letzten 4 Mio.
Euro abgebaut werden. Dieses Geld musste und muss durch
Einsparungen erwirtschaftet werden.
Beide Altkreise befanden sich
seit Jahren in der Haushaltskonsolidierung. Die Personalstellen
wurden kontinuierlich abgesenkt. Es war und ist nicht zuviel
Personal für die Aufgabenerfüllung vorhanden.
Für die vom Freistaat im Rahmen
der Verwaltungsreform übertragenen Aufgaben sind Personalstellen
sowie die Finanzausstattung (Mehrbelastungsausgleich- MBA) mit
übergegangen. Von einem Personalüberhand kann daher nicht
gesprochen werden. Der MBA wird sich ab dem Jahr 2011 jährlich
um etwa 650 tausend Euro verringern.
Die Einnahmen sind im Jahr 2009
im Vergleich zu den Vorjahren gesunken. Die Ausgaben steigern
sich seit Jahren kontinuierlich.
Haushaltsplanung 2010
mit
Darstellung wesentlicher Haushaltspositionen
Der
gegenwärtige Planungsstand für 2010 sieht ein Gesamtdefizit im
Verwaltungshaushalt von prognostizierten
10 Mio. Euro vor.
Zusammenfassung der HH-Verschlechterung 2010
(in Bezug
zum Haushaltsplan 2009 als Basisbezug „Nulllinie“)
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Bezeichnung |
Betrag |
Erläuterung |
|
allgemeine Schlüsselzuweisungen |
1,7 Mio. € |
·
gemäß Orientierungsdaten
des SMF |
|
Bundesbeteiligung KdU,
Sonderlastenausgleich Hartz IV |
2,3 Mio. € |
·
Reduzierung des
Bundesanteils an KdU von 25,4 % auf 23,0 % (weil Zahl der
Bedarfsgemeinschaften unterproportional) |
|
Sachkostenerstattung ARGE |
0,9 Mio. € |
·
infolge
Finanzierungsvereinbarung ARGE vom 13.07.2009 |
|
Zuschuss Kommunaler Sozialverband
Sachsen (KSV) (Wegfall Sonderlastenausgleich 2,1 Mio. €) |
1,6 Mio. € |
·
bis 2009 konnte der KSV
noch einen Sonderlastenausgleich auflösen, so dass die LRÄ
und KfS nur geringer Umlagen zu zahlen hatten |
|
Bußgeldeinnahmen |
1,2 Mio. € |
·
Mindereinnahmen schon in
2009,
·
Ordnungswidrigkeiten-Zuständigkeitsverordnung (OWiZuVO) |
|
Personalausgaben HGr. 4
(einschließlich Entschädigungen etc.) |
3,2 Mio. € |
·
Plananmeldung für den SN
Personal entsprechend Vorlage Eckwerte
Personalausgabenobergrenze. Die überplanmäßige Ausgabe aus
dem Jahr 2009 i. H. v. 2,4 Mio. € wurde berücksichtigt. |
|
Soziale Leistungen |
0,6 Mio. € |
·
insbesondere Leistungen
nach UVG + 0,3 Mio. € |
|
|
11,5 Mio. €
========= |
|
Verbesserungen Haushalt
|
Bezeichnung |
Betrag |
Erläuterung |
|
Zuschuss Rettungsdienst |
1,0 Mio. € |
·
Überlappung der Jahre in
der Gebührenfinanzierung Rettungswesen (Gebühren
Leistungserbringer gegen Erstattung Verwaltungs- und
Betriebsaufwand an private Unternehmen) |
|
Sächlicher Verwaltungs- und
Betriebsaufwand
(ohne Erstattungen, kalkulatorische
Kosten und aufgabenbezogene Leistungsbeteiligung (KdU)) |
0,7 Mio. € |
·
Unterhaltung der
Grundstücke, baulichen Anlagen und unbeweglichen Vermögens
0,4 Mio. €,
·
Bewirtschaftung der
Grundstücke, baulichen Anlagen usw. (Reinigung, Müll,
Energie, Gas) 0,2 Mio. €,
·
Haltung von Fahrzeugen
0,1 Mio. € |
|
|
1,7 Mio. €
========= |
|
|
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|
|
Gesamt |
ungedeckter Bedarf |
|
Im
Ergebnis entsteht aufgrund der o. g. Mehrausgaben und
Mindereinnahmen ein Haushaltsdefizit im Jahr 2010 i. H. v. ca.
10 Mio. € (Stand 16.12.2009).
Die gegenwärtige Zielstellung ist
es, in 2010 einen ausgeglichenen Haushalt aufzustellen.
Mehreinnahmen zu realisieren erscheint nicht realistisch. Der
dann verbleibende, nicht durch Einnahmen gedeckte Teil des
Haushaltes müsste durch zusätzliche Einnahmen aus der
Kreisumlage gedeckt werden. Realistisch erscheint hier eine
notwendige Einnahmeerhöhung auf ca. 65 Mio. Euro. Dies würde
einer Kreisumlage i. H. v. ca. 35,4 % entsprechen.
Wenn es gelingen würde, dieses
Ziel zu erreichen, könnte gesichert werden, dass bis Ende 2011
ein Kassenkredit die Zahlungsfähigkeit des Kreises sichert. Über
entsprechende Verpflichtungsermächtigungen und Kredite könnten
auch die wesentlichen Baumaßnahmen und das Konjunkturpaket zum
Abschluss gebracht werden.
Die Verwaltung wird daher eine
einschneidende Minderung der Ausgaben im sogenannten
freiwilligen Bereich planen. Es wird strategisch davon
ausgegangen, dass eine Zeit finanzieller Engpässe von drei bis
vier Jahren überstanden werden muss. Ziel ist, das überleben der
politisch gewollten Leistungsträger zu sichern. Entscheidungen
qualitativer und quantitativer Art sind unausweichlich.
Überall dort, wo die Verwaltung
Ermessensspielraum hat, ist ähnlich wie mit den freiwilligen
Aufgaben umzugehen. Insgesamt stehen Aufgabenkritik und
Aufgabenverzicht im Focus der Betrachtung.
Bei
welchen großen Ausgabepositionen des Landkreises besteht
Ermessen bei der Aufgabenausübung?
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Auswirkungen
ausgewählter Eckwertebeschlüsse |
HHPl 2009 |
2010 neu (FinPl 2010)
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Abweichung 2010 neu ./. HHPl 2009 |
|
Zuschuss für |
Förderschulen und
Gymnasien entsprechend Beschlussvorlagen 2009/5/0281 und
0282 |
Reduzierung des
Zuschussbedarfs im Gesamthaushalt um 10.250 TEUR |
|
Zuschuss für |
Freiwillige
Leistungen entsprechend Beschlussvorlage 2009/5/0288
1. a) Tourismus
1. b)
Wirtschaftsförderung
2. Förderung des
Sports
3. Förderung der
Volkshochschule Sächsische Schweiz-Osterzgebirge e. V.
4.
Kreismedienstelle
5. Tierschutz,
Sockelfinanzierung Tierheime
6. Unterstützung
von Naturschutzverbänden und Vereinen
7.
Naturschutzgroßprojekt "Bergwiesen im Osterzgebirge"
8.
Öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit der Großen Kreisstadt
Pirna zur Zahlung eines Ausgleichs für die Übernahme
übertragener Aufgaben |
941.400 |
733.400
|
-208.000 |
|
Hinweis: Der
Zuschuss für gemeindliche Träger von Gymnasien (2009 i. H.
v. 517 T€ geplant) ist ab 2010 nicht mehr geplant
|
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Zuschuss für |
Ermessensleistungen GB 2
entsprechend Beschlussvorlage 2009/5/0287
Jugendarbeit,
Jugendsozialarbeit, Förderung der
Jugendhilfe
Ausgaben für die Kontakt- und
Suchtberatungsstellen,
Förderung sozialer Dienste und
Einrichtungen |
2.358.000 |
2.268.200 |
-89.800 |
Grundsätzlich besteht die
Möglichkeit, Konsolidierung i. H. v. ca. 10,5 Mio. € zu
erbringen.
Mittelfristige Entwicklung der größten Ausgabepositionen
Ausblick
auf die Kostengruppe „Personalkosten“
Im Bereich der Personalausgaben
werden auf Basis eine kurz- mittel- und langfristig angelegten
Konzeptes Nettoeinsparungen sowohl in der Stellenzahl als in den
Gesamtpersonalausgaben unausweichlich und angestrebt. Etwaige
geplante und beabsichtigte Tariferhöhungen werden hier
berücksichtigt.
Der Kreistag beschließt, im Rahmen
der Erstellung und Vorlage des Haushaltsplanes sowie der
Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes 2010, den
Landrat zu beauftragen, für die Personalausgaben gemäß
Sammelnachweis eine Obergrenze von 53.500,0 T€ im
Haushaltsplanentwurf 2010 und in der mittelfristigen
Finanzplanung auszuweisen.
Das wird zur Folge haben, dass
befristet besetzte Stellen im Verlaufe des Jahres 2010 nicht
wieder besetzt werden. Der vollständige Spareffekt tritt im
Haushaltsjahr 2011 ein. Stellen, bei denen der Stelleninhaber
aus Gründen eines Altersteilzeitvertrages in die so genannte
„Freizeitphase“ eintritt werden nicht nachbesetzt. Der
Einspareffekt beträgt hier ca. 20 Prozent auf jede
Personalstelle. Ab dem Eintritt in die Altersruhephase werden
100 Prozent der Personalkosten gespart.
Ausblick auf die Kostengruppe
„Sozialausgaben“
Ein großes Problem sind die
deutlich aufwachsenden Leistungen der Sozial- und Jugendhilfe.
Allein in diesen beiden Bereichen wird nach unserer Prognose von
Zuwächsen in Höhe von insgesamt 35 Mio. € ausgegangen.
Diese Entwicklung wird sich im
kommenden Jahr in mehreren Positionen verstetigen. So werden die
Ausgaben für die überörtliche Sozialhilfe um 30 Mio. € bis 40
Mio. € aufwachsen und der Bund wird sich wohl weiter aus der
Finanzierung der Kosten der Unterkunft zurückziehen. Ferner ist
damit zu rechnen, dass die Finanz- und Wirtschaftskrise auch im
Übrigen auf die Sozialhaushalte durchschlägt.
Im Ergebnis wird mit weiteren
Kostensteigerungen durch Erhöhung der Fallzahlen und weiterer
Verschiebungen von Belastungen auf die Landkreis- und kommunale
Ebene gerechnet. Innerhalb dieser pflichtigen Aufgaben
Reduzierungen vorzunehmen bedarf es rechtlicher Änderungen durch
den Gesetzgeber. Die entstehenden Ausgaben sind somit
unabweisbar.
Prognostizierte Einnahme-Verschlechterung im Landkreis aus
Schlüsselzuweisungen:
p
2010 gegenüber 2009 1,7 Mio. €
p
2011 gegenüber 2009 11,1 Mio. €
p
2012 gegenüber 2009 13,2 Mio. €
Gesamt: 26,1 Mio. €
„…werden sich die allgemeinen
Schlüsselzuweisungen in 2011 um 120 €/Einwohner gegenüber einer
Basis nach dem FAG 2009/2010 von 550 €/Einwohner um ca. 20 %
vermindern…“
Allgemeiner Ausblick
Es wird damit gerechnet, dass
spätestens 2011 die überwältigende Mehrheit der deutschen und
sächsischen Kreise sich in einer schwierigeren finanziellen
Situation befindet. Das bedeutet, dass die Kreise weiter zurück
gehender Einnahmen aus Schlüsselzuweisungen erwarten. Die Daraus
entstehenden Deckungslücken werden nicht mehr durch erhöhte
Kreisumlage ausgleichbar sein.
Daraus ist zu schließen, dass die
Kreise keinen ausgeglichenen Haushalte mehr haben werden.
Auflaufende Fehlbeträge werden die Folge sein.
Auf der derzeitigen Rechtgrundlage
ist diese Situation nicht handhabbar.
Grundsätzlich bedeutet das die
Notwendigkeit geltendes Recht zu abzuändern.
Dies betrifft im Besonderen die
Zulässigkeit unausgeglichener kommunaler Haushalte. Die
Abänderungen der Regelungen für die vorläufige Haushaltsführung.
Den Wegfall der Regelung über den Abbau von Fehlbeträgen.
Fazit
Auswirkungen einer vorläufigen HH-Führung
Für 2010 und die Folgejahre 2011-
2013 werden weiterhin sinkende Einnahmen aus der
Schlüsselzuweisung prognostiziert.
Eine andauernde „vorläufige“
Haushaltsführung führt dazu, dass nach geltender Rechtslage im
Folgejahr eines „haushaltslosen“ Jahres keine Genehmigung für
die Aufnahme von Kassenkrediten vorliegt. Die Zahlungsfähigkeit
ist damit in der Weise gefährdet, dass eine nicht monatlich
lineare Kreisumlagezuführung bei gleichbleibenden oder
steigenden Ausgaben, in einzelnen Monaten zu einer Unterdeckung
führt, die nicht durch Kassenkredite aufgefangen würde.
Auf Grund der der
Steuerentwicklung „nachlaufenden“ Erhebung der Kreisumlage ist
auch bei dieser Einnahmeposition mit einem Rückgang der
absoluten Einnahme, auch bei steigenden prozentualen
Kreisumlagesätzen zu rechnen.
Ein genehmigter Haushalt 2010,
ermöglicht bei unveränderter Rechtslage, im Jahr 2011 die
Zahlungs- und Handlungsfähigkeit aufrecht zu erhalten.
Nach der entsprechenden Vorschrift
des § 78 SächsGemO darf die Kommune insbesondere Ausgaben
leisten, zu deren Leistung sie rechtlich verpflichtet ist oder
die für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar
sind; sie darf insbesondere Bauten, Beschaffungen und sonstige
Leistungen des Vermögenshaushaltes, für die im Haushaltsplan des
Vorjahres Beträge vorgesehen waren, fortsetzen.
Auch die Leistung freiwilliger
Aufgaben ist dabei zulässig, da diese notwendige Aufgaben
darstellen können. Eine generelle 1/12 Auszahlung gibt es seit
2004 nicht mehr. Entscheidend für die Leistung von Ausgaben in
der vorläufigen Haushaltsführung ist die Erfüllung der
vorstehend aufgeführten rechtlichen Voraussetzungen.
Die DV 310 des Landkreises regelt,
dass der Beginn neuer Maßnahmen unzulässig ist. Dies gilt auch
für die Bewilligung und Auszahlung von Zuwendungen und
Zuschüssen bei Aufgabenerledigung durch Dritte.
Bei der Erfüllung laufender
Aufgaben des Landkreises durch Dritte können im Rahmen der
jeweils bestehenden Förderbestimmungen Zuweisungen und Zuschüsse
bewilligt werden, soweit diese zur Gewährleistung der Liquidität
des Dritten erforderlich sind. Der Nachweis fehlender Liquidität
ist durch den Antragsteller zu führen.
Personalkostenzuschüsse können
entsprechend den monatlich anfallenden Personalkosten
ausgesprochen werden. Die Bewilligung soll auf bestimmte Zeit
innerhalb des Haushaltsjahres begrenzt werden soweit der
Aufgabencharakter dem nicht entgegensteht.
In den Fällen, in denen Träger im
Auftrag des Landkreises Aufgaben ausführen und Aufwendungen
haben, werden nach Maßgabe der Haushaltsvorschriften und unter
dem Gesichtspunkt der Sparsamkeit die entsprechenden Mittel
auszuzahlen sein.
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